Nutzungsbedingungen

Das Kleingedruckte - das ist die vertragliche Grundlage zwischen Ihnen und der CODUKA. Wenn Sie hierzu Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte.

Stand: 25. März 2020 (archivierte Versionen anzeigen)

§ 1 Leistungsbeschreibung

1.1 Die CODUKA GmbH, im weiteren CODUKA genannt, ist ein Prozessfinanzierungsunternehmen und Betreiberin des Portals Gefeuert.de. Die CODUKA übernimmt für Sie (nachfolgend auch “Betroffener” genannt) nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) folgende Leistungen:

1.2 Die Leistungen der CODUKA beziehen sich auf Kündigungsschutzverfahren aus dem deutschen Arbeitsmarkt. Durch ihre Prozessfinanzierungsleistungen unterstützt die CODUKA Betroffene im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren. Dies gilt sowohl für Betroffene mit Rechtsschutzversicherung als auch für Betroffene, die über keine Rechtsschutzversicherung verfügen.

1.3 Für Betroffene mit Rechtsschutzversicherung gilt: Die Leistungen der Rechtsschutzversicherung werden durch CODUKA nicht ersetzt, sondern nach Maßgabe der Regelungen in Ziffer 7.1 dieser AGB ergänzt (z. B. durch Übernahme der Selbstbeteiligung).

1.4 Sofern Betroffene über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, finanziert die CODUKA gemäß Ziffer 7.2 dieser AGB die Wahrnehmung der Rechte des Betroffenen im Rahmen des Kündigungsschutzverfahren.

1.5 Ergänzend beinhaltet die Dienstleistung der CODUKA u.a. folgende Maßnahmen:

  • Aktualisierung (soweit erforderlich und möglich) der Unterlagen und Informationen des Betroffenen und Übermittlung derselben an die Partnerkanzlei;
  • Bereitstellen einer technischen Infrastruktur über das Portal Gefeuert.de für den Datenaustausch und die Kommunikation zwischen der Partnerkanzlei und dem Betroffenen.

§ 2 Anmeldung bei Gefeuert.de

2.1 Mit der Online-Anmeldung bei Gefeuert.de geben Sie ein Angebot zum Abschluss eines Auftrages zur Finanzierung der Prüfung einer Kündigung und Erstreitung einer Abfindung ab. Die von der CODUKA versandte Eingangsbestätigung und/oder die Anforderung weiterer Unterlagen ist noch keine Annahme dieses Angebotes. Die CODUKA nimmt den Auftrag durch ausdrückliche Erklärung per E-Mail an. Die CODUKA behält sich vor, Angebote ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In der Regel werden Angebote abgelehnt, wenn die erforderlichen Unterlagen nicht eingereicht werden oder wenn es sich nicht um einen der von der CODUKA typischerweise übernommenen Sachverhalte handelt.

2.2 Die Anmeldung bei Gefeuert.de ist nur voll geschäftsfähigen Personen oder solchen, die mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter handeln, erlaubt. Bei Minderjährigen und anderen in der Geschäftsfähigkeit beschränkten Personen kommt ein Vertrag erst mit Zustimmung der vertretungsberechtigten Person(en) zustande. Erfährt die CODUKA während der laufenden Tätigkeit von der Minderjährigkeit, ist die CODUKA berechtigt, weitere Tätigkeiten bis zur Genehmigung sofort einzustellen.

2.3 Sie sind verpflichtet, die bei der Online-Anmeldung abgefragten Daten vollständig und korrekt anzugeben. Sollten sich die angegebenen Daten nach der Anmeldung ändern, sind Sie verpflichtet, diese umgehend per E-Mail an kontakt@coduka.de unter Angabe der Fallnummer mitzuteilen. Das betrifft insbesondere Angaben zur Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse und zur Rechtsschutzversicherung.

§ 3 Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung bei Verbrauchern

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie der CODUKA (CODUKA GmbH, Edisonstr. 63, 12459 Berlin, Fax: 0800 / 101 095 847 (kostenlos), E-Mail: kontakt@coduka.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, kann die CODUKA nach dem Gesetz (§ 357 Abs. 8 BGB) einen angemessenen Betrag als Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen verlangen.

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, wird die CODUKA alle Zahlungen, welche sie von Ihnen erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei der CODUKA eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die CODUKA dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas Anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Erlöschen des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung von der CODUKA vollständig erbracht und mit der Ausführung der Dienstleistung während der Widerrufsfrist begonnen wurde und Sie vor Ausführung der Dienstleistung bestätigt haben, dass Ihnen bekannt ist, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung unsererseits verlieren.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an die CODUKA.)

An

  • CODUKA GmbH, Edisonstr. 63, 12459 Berlin, Deutschland
  • FAX: 0800 - 101 095 847 (kostenlos)
  • E-mail: kontakt@coduka.de
  • Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
  • Bestellt am (*) / erhalten am (*)
  • Name des/der Verbraucher(s)
  • Anschrift des/der Verbraucher(s)
  • Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
  • Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

§ 4 Abfindung aushandeln; Partnerkanzleien; Anwaltsvertrag

4.1 Als Prozessfinanzierer arbeitet die CODUKA mit unterschiedlichen, auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzleien (nachfolgend “Partnerkanzleien” genannt) zusammen.

4.2 Bereits mit dem Einreichen der Unterlagen erteilen Sie daher einer der Partnerkanzleien, welche zur Bearbeitung Ihres Falles das Portal Gefeuert.de benutzt, eine Vollmacht. Übernimmt die Partnerkanzlei Ihren Fall, kommt ein Anwaltsvertrag zwischen Ihnen und der Partnerkanzlei zustande. Die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei geht dann gegen die Kündigung vor und versucht in Ihrem Namen eine Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber auszuhandeln. Zur Wahrung etwaiger Ansprüche legt die Partnerkanzlei ggf. beim zuständigen Arbeitsgericht eine Kündigungsschutzklage in Ihrem Namen ein. Die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit sowie Gerichtskosten übernimmt die CODUKA oder Ihre Rechtsschutzversicherung.

4.3 Der Partnerkanzlei gestatten Sie, die CODUKA über die Erfolgsaussichten sowie den weiteren Verlauf des Verfahrens zu unterrichten (Entbindung von der Verschwiegenheitspflicht). Zugleich gestatten Sie der CODUKA, der Partnerkanzlei Zugriff zu Ihren Daten zu gewähren. Die Regelung zur Übernahme der Kosten der Partnerkanzlei finden Sie in Ziffer 7. dieser AGB.

4.4 Welche weiteren Maßnahmen im Rahmen des Verfahrens durch die Partnerkanzlei ergriffen werden, entscheiden Sie in Absprache mit der von Ihnen beauftragten Partnerkanzlei. Dabei können Sie sich auch gegen die Empfehlung der Partnerkanzlei entscheiden oder andere Anwälte beauftragen. Bitte beachten Sie aber, dass die CODUKA die Prozessfinanzierung nur dann fortführt, solange Sie durch eine Partnerkanzlei vertreten werden und die CODUKA die weitere Prozessfinanzierung nicht gekündigt hat (Ziffer 8.). Entscheiden Sie sich gegen die weitere Vertretung durch eine Partnerkanzlei, endet das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und der CODUKA. Die CODUKA ist dann zu keinen weiteren Leistungen Ihnen gegenüber verpflichtet.

§ 5 Verpflichtungen des Betroffenen

5.1. Um Ihre Interessen möglichst gut wahrnehmen zu können, ist es erforderlich, dass die Partnerkanzlei umfassend über den Sachverhalt informiert wird. Sie sind daher verpflichtet, die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei bei der anwaltlichen Vertretung im Kündigungsschutzverfahren nach bestem Wissen und Gewissen zu unterstützen und zu informieren. Insbesondere sind Sie verpflichtet, der Partnerkanzlei die zur Bearbeitung Ihres Falls erforderlichen Unterlagen/Daten (etwa die schriftliche Vollmacht, Kündigungsschreiben, Gehaltsabrechnung, vorhandene Abmahnungen, Angaben zur Rechtsschutzversicherung) zur Verfügung zu stellen. Erkennen Sie im weiteren Verlauf der Angelegenheit, dass die von Ihnen übermittelten Informationen nicht vollständig bzw. unzutreffend sind, sind Sie verpflichtet, die Partnerkanzlei und die CODUKA unverzüglich per E-Mail an kontakt@coduka.de zu informieren und die Informationen zu vervollständigen bzw. zu berichtigen.

5.2 Nachdem Sie der Partnerkanzlei Vollmacht erteilt haben, sind Sie verpflichtet sämtliche direkte Verhandlung/Korrespondenz mit dem Arbeitgeber zu unterlassen. Sie sind ferner verpflichtet, die Partnerkanzlei und die CODUKA unverzüglich per E-Mail an kontakt@coduka.de zu informieren, wenn Sie Post seitens des Arbeitgebers oder Behörden erhalten haben oder diese mit Ihnen in Verbindung treten.

5.3 Sie verpflichten sich während der Tätigkeit der von Ihnen beauftragten Partnerkanzlei in derselben Angelegenheit durch keine weitere Stelle (z. B. einen anderen Anwalt) gegenüber dem Arbeitgeber vertreten zu lassen und auch selber keine eigenen gerichtlichen Schritte einzuleiten.

§ 6 Kosten für Leistungen der CODUKA; Provision

6.1 Betroffene mit Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, erhält die CODUKA in keinem Fall eine Provision für die erbrachte Dienstleistung.

6.2 Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung

Verfügen Sie über keine Rechtsschutzversicherung, erhält die CODUKA für die Durchführung des Vertrages eine Provision. Die Provision ist abhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Sie weisen die Partnerkanzlei sowie den Schuldner an, etwaige Zahlungen ausschließlich an die Partnerkanzlei zu leisten; die Partnerkanzlei wird von Ihnen angewiesen, von den etwaig empfangenen Geldern den Provisionsanspruch der CODUKA direkt zu erfüllen.

6.2.1 Sofern der Arbeitgeber außergerichtlich oder im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses eine Abfindung anbietet oder leistet, erhält die CODUKA von Ihnen eine Provision in Höhe von 25% (inkl. MWSt.) des angebotenen oder geleisteten Betrages.

6.2.2 Sofern Ihre Wiedereinstellung erreicht wird, erhält die CODUKA von Ihnen eine Provision in Höhe von 25% (inkl. MWSt.) des Betrages von drei Bruttomonatsgehältern.

6.2.3 Sofern der Arbeitgeber anbietet, eine fristlose Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln, oder dies tatsächlich umsetzt, erhält die CODUKA von Ihnen eine Provision in Höhe von 25% (inkl. MWSt.) des (Brutto-)Gehaltes, das über die Zeitspanne der ordentlichen Kündigungsfrist gezahlt worden wäre.

6.2.4 Sofern das Verfahren ohne Zahlung einer Abfindung seitens des Arbeitgebers, Wiedereinstellung oder Wandlung der Kündigung ordnungsgemäß beendet wird, erhält die CODUKA keine Provision.

6.2.5 Wenn Sie vor ordnungsgemäßer Beendigung des Verfahrens die Dienstleistung der CODUKA und/oder den Anwaltsvertrag mit der Partnerkanzlei kündigen, erhält die CODUKA einen angemessenen Betrag als Wertersatz für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen.

6.3 Die Provision wird im Falle von Ziffer 6.2.1 mit Empfang der entsprechenden Leistungen durch die Partnerkanzlei oder durch den Betroffenen fällig. Im Falle von Ziffer 6.2.2 und Ziffer 6.2.3 wird die Provision mit der protokollierten oder vertraglich vereinbarten Einigung fällig.

6.4 Die Provision bleibt unberührt davon, ob Kosten des Verfahrens dem Gegner auferlegt wurden oder der Gegner diese im Vergleichswege übernommen hat.

§ 7 Kosten der Partnerkanzlei / Kosten eines Rechtsstreits

7.1 Betroffene mit Rechtsschutzversicherung

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, werden die Kosten der Partnerkanzlei sowie auch die Kosten des Rechtsstreits über die Rechtsschutzversicherung abgewickelt. D.h., dass die von Ihnen beauftragte Partnerkanzlei die Rechtsschutzversicherung zur Kostendeckung auffordert und dann auch gegenüber der Rechtsschutzversicherung abrechnet. In diesem Fall übernimmt die CODUKA nur die Kosten der Selbstbeteiligung. Ein darüber hinausgehender Freistellungsanspruch gegenüber der CODUKA besteht für Betroffene mit Rechtsschutzversicherung nicht.

7.2 Betroffene ohne Rechtsschutzversicherung

7.2.1 Verfügen Sie über keine Rechtsschutzversicherung, übernimmt die CODUKA für Sie die Prozessfinanzierung, indem die CODUKA Sie von etwaigen Kostenansprüchen freistellt, die gegen Sie als Betroffenen geltend gemacht werden. Das betrifft alle Kosten die durch eine gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeit der Partnerkanzlei entstehen. Konkret werden folgende Kosten übernommen: Die Kosten des eigenen Anwalts, die Gerichts- und Verfahrenskosten (nachfolgend “Kostenfreistellungszusage”). Darüber hinausgehende Kosten, werden nicht übernommen.

7.2.2 In dem vorstehenden Umfang übernimmt die CODUKA im Einzelfall auch dann die Prozessfinanzierung für Sie, wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Deckungszusage verweigert hat oder wenn Ihre Rechtsschutzversicherung die Fortführung des Verfahrens ablehnt, weil sie dem Verfahren keine Erfolgsaussichten beimisst. Ein Anspruch auf Prozessfinanzierung besteht der CODUKA gegenüber erst dann, wenn die CODUKA die Finanzierung ausdrücklich schriftlich oder in Textform im Einzelfall zugesagt hat.

7.2.3 Im Rahmen des Verfahrensverlaufs kann es dazu kommen, dass die Erfolgsaussichten neu bewertet werden müssen. Dies kann unter anderem der Fall sein, wenn Tatsachen bekannt werden, die der Partnerkanzlei bislang nicht bekannt waren (Beispiel: Es stellt sich heraus, dass eine Abmahnung gegen Sie vorliegt). Haben weitere Verfahrensschritte nach Ansicht der Partnerkanzlei keine überwiegenden Erfolgsaussichten, ist die CODUKA zu einer weitergehenden Prozessfinanzierung nicht verpflichtet.

7.2.4 Wenn die CODUKA die Prozessfinanzierung des nächsten Verfahrensschritts ablehnt, teilt die CODUKA dies Ihnen und der von Ihnen beauftragten Partnerkanzlei mit. Die bis dahin entstandenen Kosten übernimmt die CODUKA. Wenn Sie ohne Prozessfinanzierung den nächsten Verfahrensschritt einleiten wollen, erfolgt dies dann ohne Kostenfreistellungszusage der CODUKA.

§ 8 Dauer des Auftrags / Kündigung

8.1 Das Vertragsverhältnis endet, wenn das Kündigungsschutzverfahren beendet ist, mit Ihrer Zustimmung ein Vergleich geschlossen wurde oder wenn die CODUKA (ggf. nach Mitteilung der von Ihnen beauftragten Partnerkanzlei) nach pflichtgemäßem Ermessen der Fortführung des Verfahrens keine überwiegenden Erfolgsaussichten beimisst und Sie hierüber informiert.

8.2 Der CODUKA steht ein Kündigungsrecht zu, wenn sich herausstellt, dass Ihre tatsächlichen Angaben in wesentlichen Punkten unzutreffend und/oder unvollständig sind (z. B. fehlerhafte Angaben zur Person und/oder zur Kündigung; unvollständige Übermittlung von Dokumenten).

8.3 Der CODUKA steht ferner ein Kündigungsrecht zu, wenn Sie gegen das Kündigungsschutzverfahren auf einem anderen Weg vorgehen (z. B. mit Hilfe eines anderen Prozessfinanzierers oder mit Anwälten, die keine Anwälte einer Partnerkanzlei sind).

§ 9 Datenschutz

Informationen zur Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von personenbezogenen Daten auf der Webseite Geblitzt.de sowie bei Abschluss und im Rahmen der Durchführung des Prozessfinanzierungsvertrages finden Sie in der Datenschutzerklärung.

§ 10 Schriftform und anwendbares Recht

10.1 Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen dieses Auftrages übermittelt werden, müssen in Textform (E-Mail, Fax) erfolgen. Die Regelung des § 305b BGB bleibt hiervon unberührt.

10.2 Dieser Vertrag unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des deutschen Internationalen Privatrechts.

§ 11 Änderungen der allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

11.1 Änderungen der Nutzungsbedingungen werden nur mit Zustimmung des Nutzers wirksam. Die neuen Bedingungen werden dem Nutzer spätestens einen Monat vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail übermittelt.

11.2 Die neuen Nutzungsbedingungen gelten als vereinbart, wenn der Nutzer ihrer Geltung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der E-Mail widerspricht. Der Widerspruch bedarf der Textform. Die CODUKA wird den Nutzer in der E-Mail auf die Widerspruchsmöglichkeit, die Frist und die Folgen der Untätigkeit des Nutzers gesondert hinweisen.